Dienstleister-Privileg
KI-Anbieter gelten rechtlich als IT-Dienstleister. Eine Offenbarung von Mandantengeheimnissen gegenüber diesen Dienstleistern ist zulässig, sofern die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist und ein streng reglementierter Vertrag (mindestens in Textform) geschlossen wird, der den Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet.










